Vereinsgelände Heubach

Am östlichen Ortsausgang von Heubach bei Groß-Umstadt  im Odenwald befindet sich unser Vereinsgelände - ein stillgelegter Sandsteinbruch mit einem großen Wiesengelände und einem Wohnhaus, eingerahmt von den hohen Bäumen des Waldes.

Das Gelände inklusive Wohnhaus war ehemals in Privatbesitz und wurde 2005 von der DAV Sektionen Darmstadt-Starkenburg erworben.
Bitte beachte Zugangsberechtigung, Nutzungsgebühren und Nutzungsordnung.


Beauftragter für die Sektion Darmstadt-Starkenburg:

n.n.

Vertreter: Stephan Gumbart: +49 160 90624030

E-Mail: heubach(at)alpenverein-darmstadt.de

Lage

Quelle: Openstreetsmap.org. Klicke auf die Karte um Openstreetsmap zu öffnen.

Adresse:
Wilhelm-Leuschner-Straße 250
64823 Groß-Umstadt 
OT Heubach

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Parken

Auf dem Sektionsgelände stehen ca. 20 Parkplätze zu Verfügung. Sind diese belegt, weicht bitte auf die öffentlichen Parkmöglichkeiten aus. (sieh Skizze)

Achtung:
Die parkplatzähnliche Wegegabelung an der Straße, in Richtung Waldparkplatz, ist privater Grund und somit KEIN Parkplatz!

Parkverbot besteht im Steinbruchbereich auf der Wilhelm-Leuschner-Straße: widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt !

Anreise mit dem ÖPNV

Neben der Anfahrt mit dem Auto ist es auch möglich, mit der Bahn und dem Fahrrad anzureisen. Anbindung an RMV, Fahrplan bei www.rmv.de .

Von Darmstadt über Wiebelsbach;
von Offenbach oder Erbach mit der Odenwaldbahn bis Groß-Umstadt. Von dort mit Bus bis Heubach.
Oder direkte Busverbindung von Darmstadt nach Wiebelsbach-Heubach. 

Nutzungsordnung (kurzversion)

Nachfolgend die wichtigsten Regeln auf dem Gelände:

Zugang zur Felswand:  Zugangsberechtigt zur Felswand (Kletterbereich) sind nur Personen die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern an natürlichen Felsen anzuwenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen, oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Jeder klettert eigenverantwortlich. 

hinterlasse keine Spuren - insbesondere keine Magnesiaspuren - Grund: Die Griffigkeit des Sandsteins soll erhalten bleiben, Magnesia verstopft die Poren des Sandsteins! (wer nicht auf Magnesia verzichten möchte: nur extrem sparsam verwenden, nur soviel verwenden wie du wegputzen kannst, unmittelbar im Anschluss an deine Begehung  gründlich wegputzen. Achtung: Das kann lange dauern!) 

Der Felskopf darf nicht betreten werden. D.h. auch: keine Seile von Oben einhängen. (Ausnahme Ausstieg Klettersteig) Grund: Errosion

Der Felsfuß ist kein Kinderspiel- oder Aufenthaltsplatz 

Wir empfehlen das Tragen eines Helms beim Klettern und Sichern, sowie beim Aufenthalt am Wandfuß.
Für Kinder und Jugendliche besteht Helmpflicht.
Grund: Steinschlaggefahr, aber auch Karabiner oder mobile Sicherungsgeräte könnten herabfallen.

Keine Hängematten oder Slacklines an den Obstbäumen der Wiese.
Grund: Die Obstbäume gehen davon kaputt. (Eine Slacklinevorrichtung gibt es beim Insektenhotel auf der Wiese)

Rauchen (auch E-Zigarrette) ausschließlich am Grillplatz 
Grund: der Rauch stört die Sportler, Waldbrandgefahr

Keine Drohnenflüge
Grund: der Lärm stört die Sportler

Die Nutzungsgebühren sind zu entrichten, vor der Nutzung (Selbszahlerkasse neben der 1. Hilfebox unter der Tour Rosettenkönig)
Grund: Dies wurde von der Mitgliederversammlung der Sektion so beschlossen, und war eine der Grundlagen für den Kauf des Geländes durch die Sektion.

 Die ausführliche Nutzungsordnung gibt es hier.

Zugang und Nutzungsgebühren

Der Zugang und die Nutzung zum vereinseigenen Gelände ist ausschließlich DAV-Mitgliedern und Mitgliederen anderer Bergsportverbänden gestattet. Der DAV-Mitgliedsausweis ist immer mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen. Gäste in Begleitung eines DAV-Mitglieds dürfen das Gelände einmalig zum Kennenlernen nutzen. Ab dem 2. Besuch auch dem Gelände müssen sie DAV Mitglied sein.
Die Tages-Nutzung des Geländes ohne klettern ist für alle DAV-Mitglieder kostenlos.

Das Tor zum Gelände kann mit dem Barcode jedes  DAV-Ausweises geöffnet werden. Dieses Tor ist jeweils nach Betreten und Verlassen des Geländes zu schließen. Mitglieder anderer Bergsportverbände melden sich bitte bei heubach(at)alpenverein-darmstadt.de an, um einen Zugangscode zu erhalten.

Da die Kletterer das Steinbruchgelände in besonderer Weise nutzen, hat die Mitgliederversammlung der Sektion Darmstadt-Starkenburg entschieden, diese Gruppe für die Deckung der laufenden Kosten auch zusätzlich heranzuziehen. Siehe unten stehende Gebühren!

Wenn Sie sich als Nichtmitglied auf unserem Gelände umschauen möchten, dann kontaktieren  Sie bitte das Referat Heubach.

 

 

Für das Klettern (inkl. Klettersteig) werden folgende Nutzungsgebühren erhoben:

Kategorie Nutzungsgebühr  
Mitglieder der Sektion Darmstadt-Starkenburg € 0  
Tageskarte für Erwachsene anderer DAV-Sektionen*) € 5,00  
Tageskarte für Jugendliche von 10 bis 18 Jahren anderer DAV-Sektionen*) € 2,50  
Kinder bis 10 Jahren zahlen nichts. € 0  

Jahreskarten

Mitglieder anderer DAV-Sektionen können zum Jahresbeitrag von 35,50€ (Stand Dez.2019) C-Mitglied (Mitglied mit allen Rechten) in der Sektion Darmstadt-Starkenburg werden. Alle Infos zur Mitgliedschaft gibt es hier.

Jahreskarten zu 50€ können von Mitglieder anderer Bergsportorganisationen erwerben. Bitte kontaktiert dazu heubach(at)alpenverein-darmstadt.de

 

 

Wie wird die Nutzungsgebühr bezahlt?

Mitglieder anderer DAV-Sektionen*) zahlen die  Nutzungsgebühr VOR dem Klettern in die Selbstzahlerkasse ein.
Diese befindet sich im zentralen Wandteil unterhalb der Tour Rosettenkönig. Dort  befindet sich neben dem 1.Hilfe Kasten ein runder Metallbriefkasten und eine Kladde mit Umschlägen.

  • Umschlag beschriften (Datum und Vorname)
  • Geld passend einstecken
  • zukleben
  • in den runden Metallbriefkasten einwerfen

Der DAV-Ausweis ist mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen.

Gäste die nicht Mitglied im Alpenverein sind 
haben keine Nutzungsrechte.
Auf Einladung und in Begleitung eines DAV-Mitglieds dürfen sie EINMALIG das Gelände nutzen.
Die Nutzungsgebühr entspricht der Gebühr für "Mitglieder anderer Sektionen"
Will ein Nichtmitglied das Gelände  öfters nutzen, muss es zwingend  Mitglied im DAV werden.

  *) wie auf Hütten gilt auch hier das "Gegenrecht" für Mitglieder anderer Bergsprotorganisationen.