Kletterverbot abgewendet

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Heute haben wir eine gute Nachricht !!!:

Durch die gemeinsamen Anstrengungen der Sektionen, des Landesverbandes und der Bundesgeschäftsstelle des Alpenvereins, der IG Klettern Rhein-Main, der AG Klettern und Naturschutz Odenwald und der Naturfreunde konnten wir das drohende 10-monatige Kletterverbot für unsere Sandsteinklettergebiete im Odenwald abwenden.

Die Hessische Landeregierung ist unserem Vorschlag gefolgt und hat Wanderfalke und Uhu aus dem Entwurf des HeNatG herausgenommen.

Den aktuellen Entwurf, der jetzt dem Landtag überstellt wurde, findet ihr hier: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/10374.pdf

Damit ist das Ministerium unsere Argumentation gefolgt, dass die bestehenden Regelungen ausreichend sind für den Schutz der beiden Vogelarten.

Die Populationen von Uhu und Wanderfalken waren lange Zeit stark bedroht durch Jagd, Nestraub und insbesondere durch den Einsatz des Pestizids DDT. Seit den 90er Jahren hat sich der Bestand durch den Rückgang der Pestizidbelastung und durch intensive Pflegemaßnahmen wieder erholt.

Quelle: Brauneis, W.: „Zur Situation von Uhu (Bubo bubo) und Wanderfalke (Falco peregrinus) in Hessen“ (2020); in: Jahrbuch Naturschutz in Hessen Band 19/2020; Nordhessische Gesellschaft für Naturkunde und Naturwissenschaften e.V. (Herausg.)  

Zitat aus der oben genannten Quelle:

Bilanz

Wenn auch der zusammenfassende Blick auf die Situation von Uhu und Wanderfalke in Hessen Verbesserungspotential aufzeigt und die Abstimmung zwischen der Staatlichen Vogelschutzwarte und dem Ehrenamt eine noch vertrauensvollere Zusammenarbeit verlangt, konnten Gelpke und für den Wanderfalken Maik Sommerhage – für das Jahr die beiden Artbearbeiter – für den Uhu 2019 die in Hessen bis dahin nicht gekannten Nachwuchsraten von 208 bis 216 jungen Uhus und 214 jungen Wanderfalken nachweisen. Ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis, wenn auch die Zahl der Uhureviere die der Wanderfalkenansiedlungen bei weitem übertrifft.
Es sind – neben den Weißstörchen – die erfolgreichsten Rückkehrer in der Geschichte der einheimischen Vogelwelt. Strengen wir uns gemeinsam an, dass weitere Erfolge sich anschließen!“

Dementsprechend wurden Uhu und Wanderfalke auch 2014 aus der roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten herausgenommen.  Seither werden sie in der Kategorie „Ungefährdet“ geführt („Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens“, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 10. Fassung Stand Mai 2014).

 

 

Damit unterscheiden Sie sich signifikant von Schwarzstorch und Rotmilan, die in § 36 aufgeführt sind. Rotmilan und Schwarzstorch sind in der roten Liste auf der Vorwarnliste bzw. als „Gefährdet“ aufgeführt, letzterer mit tendenziell negativer Prognose.

Da sie auch unterschiedliche Habitate bewohnen, die unterschiedliche Schutzmaßnahmen erfordern, und ihre Brutzeiten nicht deckungsgleich sind, ist eine gemeinsame Behandlung in einem Paragraphen des HeNatG nicht sinnvoll und eine Differenzierung ist geboten.

Die Erfolge bei Uhu und Wanderfalke sind auch durch die Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und den organisierten Kletterern im deutschen Alpenverein und den regionalen IG Klettern (Interessengemeinschaften) entstanden. Beispiele dafür sind: 

Nördlicher Frankenjura - Runder Tisch Vogelschutz

Jeden Winter trifft sich der „Runde Tisch Vogelschutz“ im Nördlichen Frankenjura. Mit dabei sind Vertreter des Landesbundes für Vogelschutz, der IG Klettern und Felsbetreuer des DAV. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden die üblicherweise von Wanderfalke, Uhu und in Einzelfällen auch Kolkrabe bebrütenden Felsen zu Jahresbeginn gesperrt. Das sind im Frankenjura immerhin rund 50 Stück! Im Lauf der Brutsaison werden die Sperrungen fortlaufend an das Brutgeschehen angepasst. Erfreulich: Zahlreiche Vogelbruten werden inzwischen von Kletterern gemeldet. Oft verzichten Kletterer auch bei Bruten weniger sensibler Vögel wie Meisen freiwillig darauf, bestimmte Routen oder Wandbereiche zu beklettern.

Übliche Sperrzeit: Wanderfalke und Kolkrabe 01.02. bis 30.06., Uhu 01.01. bis 31.07. https://ig-klettern.orgdav-felsinfo.de

 

Pfälzer Wald - Fachgruppe Vogelschutz und Felssperrungen im Pfälzer Wald

Auch in der Pfalz hat das Zusammenspiel zwischen Vogelschutz und Klettern eine lange Tradition. Manche der Pfälzer Kletterer sind schon selbst zu Experten für Uhu, Wanderfalke und Kolkrabe geworden und auch hier werden viele Bruten von den Kletterern selbst entdeckt und gemeldet. 2016 haben Kletterer bsw. „abgestürzte“ Junguhus gerettet. Welche Felsen in der jeweiligen Saison gesperrt werden, entscheidet die „Fachgruppe Vogelschutz und Felssperrungen im Pfälzer Wald“.

Übliche Sperrzeit: 01.02. bis 01.07., Kolkrabe bis 01.06. pfaelzer-kletterer.dedav-felsinfo.de
 

Elbsandsteingebirge - Wanderfalkenbewachung in der Sächsischen Schweiz

Um eine ungestörte Vogelbrut zu ermöglichen, bewachen seit vielen Jahren Mitglieder des Sächsischen Bergsteigerbundes (DAV) ehrenamtlich die Zu- und Einstiege an ausgewählten Kletter- und Brutfelsen im Elbsandsteingebirge. Vor allem an Wochenenden und Feiertagen mit viel Betrieb wird so gewährleistet, dass es zu keiner Störung kommt, die den Nachwuchs gefährdet. Im Elbsandsteingebirge brüten u.a. Wanderfalken, Uhus und Schwarzstörche.

Übliche Sperrzeit: Wanderfalke 15.02. bis 30.06., Uhu 15.01. bis 15.08. bergsteigerbund.dedav-felsinfo.de

 

Odenwald - Beringungsaktionen mit Kletterern im Odenwald

Die AG Klettern und Naturschutz Odenwald e.V., eine Sektionengemeinschaft des DAV, kümmert sich u.a. um das Thema Klettern und Vogelschutz im Odenwald. Im größten und bekanntesten Klettergebiet des Odenwaldes, dem Schriesheimer Steinbruch, wurde in Zusammenarbeit mit Vogelexperten ein Nistkasten für Wanderfalken in der Wand installiert, der gerne angenommen wird. Die AG half auch bei Beringungsaktionen in der Vergangenheit tatkräftig mit.

Übliche Sperrzeit: 01.02. bis 15.07. ag-klettern-odenwald.dedav-felsinfo.de
 

Niedersachsen - Monitoring und Verbesserung von Brutplätzen in Niedersachsen

Brutplätze werden in Absprache mit Unterer Naturschutzbehörde und Staatlicher Vogelschutzwarte durch die Vogelschutzbeauftragten von IG Klettern und DAV abgesperrt. Findet keine Brut statt oder sind die Jungvögel bereits ausgeflogen, wird die Sperrung vorzeitig aufgehoben. Das funktioniert hervorragend und über die Jahre hat sich ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Klettern und Vogelschützern aufgebaut. IG und DAV richten auch gezielt Brutplätze in Steinbrüchen her oder verbessern diese.

Übliche Sperrzeit: 01.02. bis 31.07. dav-nord.orgig-klettern-niedersachsen.dedav-felsinfo.de

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