Gültige Tests sind:
- Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 3 Tage)
- Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
- Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 1 Tag) = „Vorarlberger Modell“
- Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte.
- Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten.
- Keine Testpflicht für Take Away oder Lieferanten
- Impfung kann mittels Impfpasses, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden. Geimpfte Personen ab Tag 22 der Erstimpfung für ein Jahr von der Testpflicht befreit.
- Genesung: Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, sind ein ½ Jahr nach Genesung von der Testpflicht befreit. Nachweis per Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc.
Vieles mehr findet Ihr dazu auch auf der Seite des österreichischen Bundesministerium für Tourismus.
Welche Hütten wann öffnen, könnt Ihr gerne hier nachlesen.