Helm Haftpflicht und ‰ Grenze auf Italiens Skipisten

Foto: Daniel Hug

Für Skifahrer*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen:

  • Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, dass der DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) mitgeführt werden. Ferner kann eine Bescheinigung über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Hier kann die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder heruntergeladen werden.
  • Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.
  • Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Apres Ski verlegen.

Hier findet ihr die AVB sowie weitere Informationen zu dem Versicherungsschutz in der DAV-Mitgliedschaft.

Hier findet ihr die Bestätigung über den Versicherungschutz der auf italienischen Skipisten gefordert wird.

ASS - Versicherung

Als Mitglied einer Sektion des Deutschen Alpenverein e.V. können Sie sich auf den Versicherungsschutz „Alpiner Sicherheits-Service“verlassen, denn dieser ist bereits in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.

Leistungsübersicht des ASS und wichtige Hinweise zum Verhalten im Schadensfall, den Meldebogen für den Schadensfall und die allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen sie bitte den unten aufgeführten PDFs.

Wir können leider keine Gewähr auf die Aktualität der angeboten Informationen geben.

Weitere und ggf. neuere Informationen zu ASS - Versicherung gibt es auch hier DAV-Alpiner Sicherheits Service.

Schadensmeldungen - schnell und einfach online

Für die folgenden Versicherungen bietet die Würzburgerversicherung die Möglichkeit Schäden Online zu melden.

  • Alpiner Sicherheitsservice ASS
  • Hüttenreisegepäckversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Expeditionsschutz
  • RSF Reise-, Sport- und Freizeitschutz