Ob im Zelt auf der Wiese, im Auto auf dem Parkplatz oder einfach unter freiem Himmel, die Möglichkeiten auf dem Vereinsgelände zu übernachten sind vielfältig.
Das Befahren des Geländes mit Wohnanhängern (Wohnwagen oder Zeltanhänger) ist nicht gestattet. Für Wohnmobile gilt eine maximale Länge von 6m.
Eines haben sie alle gemeinsam:
Toilette, Waschgelegenheit, Trinkwasser und Strom
Ein Toilette mit Wasserspülung befindet sich neben dem Hexenhäuschen beim Grillplatz. Dort befindet sich auch ein Waschbecken (Trinkwasser). Eine Spüle mit Warmwasser befindet sich direkt am Haus. Duschen gibt es leider nicht. Ein Stromanschluss wird auch nicht zur Verfügung gestellt.
Wie hoch ist die Nutzungsgebühr für die Übernachtung, und wie kann ich sie bezahlen?
Übernachtungsgäste zahlen die Nutzungsgebühr vor der Übernacthtung in die Selbstzahlerkasse ein.
Diese befindet sich im zentralen Wandteil unterhalb der Tour Rosettenkönig. Dort befindet sich neben dem 1.Hilfe Kasten ein runder Metallbriefkasten und eine Kladde mit Umschlägen.
Der DAV-Ausweis ist mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen.
Berechtigte Personen für Übernachtung | Heubachhaus in Euro | Übernachtung Wiese in Euro | |
Sekt. Mgl. Darmstadt-Starkenburg pro Person | 5,- | 3,- | |
Sekt. Jugend (6-18) Darmstadt-Starkenburg pro Person | 2,50 | 2,- | |
Mgl. fremder Sekt. im DAV pro Person | 10,- | 5,- | |
Mgl. Jugend (6-18) im DAV pro Person | 5,- | 3,- | |
Nicht-Mgl. NonProfit-Gruppen pro Person |
15.- | 8,- | |
Nicht-Mgl. NonProfit-Jugendliche (6-18) (Gruppen) pro Person |
7,50 | 4,- | |
Tagesbelegung im Haus (Gruppen der Sektion) | kostenlos | ||
Kaution | 250,- |
Wer darf auf dem Gelände übernachten?: